Die Gemeinde Reichenau beschloss 2023 eine Gestaltungssatzung, die das gestalterische Ortsbild der Insel Reichenau weitestgehend einheitlich regelt. Diese Vorschriften gelten unabhängig von den Einzugsbereichen der Bebauungspläne. Die bislang einzel geltenden Gestaltungsvorschriften der Bebauungspläne wurden damit noviliert. Dies trifft jedoch nicht bei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zu. Hier gelten weiterhin die objektspezifischen gestalterischen Vorgaben des Bebauungsplans.
Mit der Schaffung dieses Werkes wird den Planern ein gestalterischer Rahmen vorgegeben. Die Satzung richtet sich grundsätzlich an alle Bauvorhaben.
Mit den örtlichen Bauvorschriften für die Insel Reichenau trägt die Gemeinde Reichenau im 21. Jahrhundert nun dem historisch entstandenem Ortsbild Rechnung. Zusammen mit dem Entwicklungskonzept und den Bebauungsplänen, soll diese Satzung mithelfen das Ortsbild zu bewahren und dabei eine maßvolle Entwicklung möchlich zu machen.
- Begründung örtliche Bauvorschriften 1. Änderung
- Örtliche Bauvorschriften 1. Änderung
- Örtliche Bauvorschriften 2. Änderung
- Begründung örtliche Bauvorschriften
- Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften
- Ausfertigung der örtlichen Bauvorschriften für die Insel Reichenau vom 23.10.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 09.09.2024