Wettbewerb Lindenbühl West

Auf dieser Seite finden Sie alle informationen zu dem Wettbewerb Lindenbühl West.

Das Grundstück, auf dem das Baugebiet Lindenbühl-West entwickelt wird, ist weiterhin in landwirtschaftlicher Nutzung. Im Hintergrund wird an der Entwicklung des Baugebiets jedoch mit Hochtouren gearbeitet.

Juni 2023 Bürgerinfoveranstaltung:

Präsentation Bürgerinfoabend 29.06.2023

Frage 1:
Folie von Herrn Haag zeigte andere Zahlen bez. privatem/sozialem/gefördertem Wohnungsbau.

Antwort W+P: Die Prozentzahlen von W+P waren Grundlage des Wettbewerbs in der Auslobung des Wettbewerbs. Die Zahlen der KE resultieren aus den späteren Verhandlungen des Landes BW mit der Gemeinde Reichenau.

Frage 2:
Energieversorgung: existiert ein zeitlicher Rahmen zur Bearbeitung des Themas Energieversorgung?

Antwort Dr. Zoll: Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet die Kommunen zu einer kommunalen Wärmeplanung. In diesem Zusammenhang wird auch das neue Baugebiet betrachtet.

Frage 3:
Wie kann altersgerechtes Wohnen realisiert werden?

Antwort KE: In den weiteren Schritten wird der Städtebau konkretisiert, der dann zunächst nur für den 1. BA in einen Bebauungsplan münden soll. Im Zusammenhang mit der Konkretisierung der städtebaulichen Planung finden auch Überlegungen statt, wo altersgerechtes Wohnen stattfinden kann. Das altersgerechte Wohnen hat seinen festen Platz in Lindenbühl West.

Frage 4:
Welcher zeitliche Rahmen ist für Phase 2 und 3 in Planung?

Antwort Dr. Zoll: Der zeitliche Rahmen kann noch nicht abschließend festgelegt werden.

Frage 5:
Es gibt Kindertagesstätten. Gibt es auch die Möglichkeit, Seniorentagesstätten einzurichten?

Antwort KE: Siehe Antwort zu Frage 3.

Antwort W+P: Eine heute schon gängige sogenannte Tagespflege ist so etwas wie eine Seniorentagesstätte. So etwas kann vorgesehen werden.

Frage 6:
Letzte Erinnerung an Gesamtgebiet sieht anders aus als in heutiger Präsentation?

Antwort W+P: Die Erinnerung an Gesamtgebiet (z.B. Folie 8) ist unverändert aus Wettbewerbsergebnis übernommen. Zwischenzeitlich gab es eine „Optimierungsbetrachtung“. Diese war aber nicht Teil der Präsentation in der Bürgerinformationsveranstaltung.

Frage 7:
Welcher ist der erste Abschnitt?

Antwort Dr. Zoll: Der Abschnitt im Osten des Gebiets.

Frage 8:
Welchen Umgriff hat der erste Abschnitt konkret?

Antwort W+P: Der konkrete Umgriff des ersten Abschnittes ergibt sich aus der konkreten Planung des Städtebaulichen Vorentwurfes. Er orientiert sich an den bisher angedachten 1. Bauabschnitt des Wettbewerbes. Es können sich geringfügige Verschiebungen ergeben, abhängig von Quartiersgrößen und der Lage von Parkscheunen.

Frage 9:
Inwieweit denkt man an den Einsatz von PV-Anlagen?

Antwort KE: Im Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz Baden-Württemberg wurde eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude, sobald Dächer grundlegend saniert werden. Insofern sind PV-Anlagen obligatorisch.

Frage 10:
Kann man zusammen mit PV-Anlagen und z.B. Blockheizkraftwerken die Energie erzeugen, die für Lindenbühl/Waldsiedlung/ZFP/.. gebraucht wird?

Antwort KE: Ein Gutachten für ein Energiekonzept ist beauftragt. Dort werden alle standortspezifischen Potenziale zur Energieerzeugung ermittelt. Das Gutachten macht Vorschläge, welche Optionen zur Energieerzeugung aus technischer und wirtschaftlicher Sicht am Standort Lindebühl/Waldsiedlung am sinnvollsten sind. In der Regel bestehen die Energiekonzepte aus einem Mix verschiedener Komponenten. PV-Anlagen auf den Dächern sind obligatorisch. Auch ein Blockheizkraftwerk kann Teil der Lösung sein.

Frage 11:
Gibt es in den Parkscheunen auch E-Auto-Lademöglichkeiten?

Antwort KE: In solchen Parkscheunen sind üblicherweise Stationen zur Ladung von E-Autos untergebracht. Häufig werden in Parkscheunen insbesondere in der Nähe von Bahnhöfen auch so genannte Mobility Hubs angeboten. Dort können Autos und andere Vehikel gebucht und geliehen werden.

Frage 12:
Was ist die Nettobaufläche?

Antwort KE: Unter Nettobaufläche wird die Summe aller Bauplätze (öffentliche und private) verstanden, die mit Hochbauten bebaut werden können.

Frage 13:
Ist die Kindertagesstätte bereits in trockenen Tüchern? Betreuung von älteren Menschen wäre doch zukünftig sehr wichtig.

Antwort KE: Es macht Sinn in neuen Baugebieten auch Kitas zu bauen, denn dort entsteht nach allen Erfahrungen in der Regel ein erhöhter Bedarf an Kinderbetreuung. Unter demographischen Aspekten wird die Bedeutung der verschiedenen Ausprägungen von betreutem Wohnen immer wichtiger und hat auch seinen Platz auch in Lindenbühl West.

Frage 14:
Ist es richtig, dass final 1000 Menschen dort wohnen sollen?
Ist der erste BA dem freien Markt vorbehalten, und alles was mit soz. Wohnungsbau zu tun hat, würde später nachfolgen?

Antwort W+P: Nach bisheriger Annahme sollen in jedem Bauabschnitt alle Wohntypologien untergebracht werden. Vorgabe des Wettbewerbs war die Annahme eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Daher wurde an 1000 Einwohner bei 2,1 Einwohner/Haushalt und ca. 475 Wohneinheiten gedacht.

Frage 15a:
Die Anwohner haben mit der Massivität ein Thema, angesichts der Dichte ist hier eher ein Stadtteil in Planung.

Antwort W+P: Es ist an ein Wohngebiet gedacht, bei dem auch das Wohnen ergänzende Nutzungen vorgesehen werden können (Kita, Dienstleistungen, soziale Einrichtungen und Treffpunkte für Generationen, Spielplätze).

Frage 15b:

Zeitfrage: wie kann man angesichts der aktuellen Situation an Vermarktung denken und wie kann Schaffung von günstigem Wohnraum realisiert werden?

Antwort KE: Die derzeitige Situation am Immobilienmarkt ist schwierig auch und gerade was den Neubau betrifft. Dennoch soll in den kommenden Monaten und darüber hinaus der Markt für das Baugebiet „Lindenbühl West“ sensibilisiert werden. Es sollen Marktteilnehmer gesucht werden, die bezahlbares Wohnen als Gesellschaftszweck haben und die die Wohnungen überwiegend im eigenen Bestand halten, so dass sie dauerhaft als bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen. Diese Immobilienkrise könnte auch neue Lösungen hervorbringen, dass in Zukunft weniger Wohnraum pro Kopf nachgefragt wird, die Regulatorik und Bauvorschriften zurück gehen und dass Wohnungen mit Techniken der seriellen und modularen Vorfertigung gebaut und dadurch auf Sicht relativ günstiger werden.

Frage 16:
Anzahl Bewohner von Reichenau ges. war falsch dargestellt.
Umdenken bez. Wohnen hat noch nicht stattgefunden, Anspruchshaltung ist immer noch sehr hoch, allerdings geht Platzangebot für Neubauten zurück -> Reduzierung individuellen Wohnraumes zugunsten Gemeinschaftsflächen schein richtig.

Frage 17:
Kann man noch etwas zu den zu erwartenden m²-Preisen sagen?

Antwort Dr. Zoll: Die m²-Preise hängen von Erschließungs- und Baukosten ab.

Frage 18:
Erster Bauabschnitt: welche Bauhöhe?
Reicht die geplante Infrastruktur für die kommenden Bewohner aus?
Kann die Ortsverbindungsstraße ausreichend sein?

Antwort W+P: In jedem Bauabschnitt gibt es Gebäude unterschiedlicher Wohntypologie und Bauhöhe; eine konkrete Bauhöhe ist nicht vorgegeben.
Die erforderliche Infrastruktur wird aus der zu erwartenden Bewohnerzahl abgeleitet. Sie wird jedoch mit dem Vorhandenen Bestand abgeglichen.
Die Ortsverbindungsstraße wird gegenwärtig überplant und bezüglich der Fuß- und Radwege angepasst.

Frage 19:
Imm Plangebiet kommt verkehrsmässig zur Zeit einiges zusammen, kommende Bautätigkeit werden dies noch verstärken. Wird man hier gut/vorausschauend planen?

Antwort W+P: Ja.

Frage 20:
Zeitplan: ca. 7 Jahre sind im Gespräch, kann man damit rechnen, innerhalb der nächsten 10 Jahre damit rechnen, zum Zuge zu kommen?

Antwort Dr. Zoll: Das halte ich für möglich.

Frage 21:
Gibt es schon Pläne für die Vergabe der Grundstücke?

Antwort KE: Es besteht mit dem Land Baden- Württemberg die vertragliche Verpflichtung, die Grundstücke wie folgt zu bebauen:

- 30 % sozialer Mietwohnungsbau

- 30% gefördertes Wohneigentum (Individueller Wohnungsbau und Eigentumswohnungen)

- 40% freier Markt (Eigentumswohnungen und Mietwohnungen)

Das bedeutet, dass für den individuellen Wohnungsbau (Reihenhäuser, ggf. Doppelhäuser) relativ wenige Flächen zur Verfügung stehen. Der größte Teil der Baugrundstücke ist dem Geschosswohnungsbau vorbehalten.
Für den individuellen Wohnungsbau gibt es so genannte „Einheimischen-Modelle“, wodurch Bürger der Gemeinde Reichenau besonders profitieren können.
Beim Geschosswohnungsbau (Eigentumswohnungen und Mietwohnungen) können Bürger der Gemeinde Reichenau ebenfalls profitieren, indem sie Bauherrengemeinschaften bilden oder beitreten sowie Mitglieder von Baugenossenschaften werden, um so eine Wohnung erwerben oder mieten zu können.
Die hier skizzierten Ansätze sind erste grundsätzliche Überlegungen.
Konkrete Konzepte für die Grundstücksvergabe liegen noch nicht vor.

Frage 22:
Welchen Anteil haben jeweils die verschiedenen Bautypologien?

Antwort W+P: Die Auslobung des Wettbewerbs gab 20 % der Grundstücksflächen für verdichteten Einfamilienhausbau vor im freien Markt. 35 % der Grundstücksflächen sind für sozialgebundenen Mietwohnraum und 35 % für sozial-orientierte Eigentumsförderung vorgesehen. Die Bautypologien sind frei wählbar.

Frage 23:
Hat man als in Reichenau aufgewachsener Bürger Vorteile bei der Vergabe von Grundstücken?

Antwort KE: Bei der Vergabe von Grundstücken gibt es so genannte „Einheimischen-Modelle“, wodurch Bürger der Gemeinde Reichenau besonders profitieren können. In „Einheimischen Modellen“ müssen klare, transparente Kriterien aufgestellt sein, wie die Grundstücke vergeben werden sollen. Diese Kriterien müssen diskriminierungsfrei sein. Kriterien der Grundstücksvergabe können z. B. sein, die Wohndauer in Reichenau, ehrenamtliches Engagement, die Mitgliedschaft in einem Verein, … Es können so aber nicht alle Grundstücke an Reichenauer Bürger vergeben werden. Ein bestimmter Teil der Grundstücke wird in einem „Einheimischen Modell“ auch über andere Kriterien vergeben. So ist es in anderen Gemeinden schon der Fall gewesen, dass ein Teil der Grundstücke an Meistbietende oder nach dem Losverfahren vergeben werden.

Januar 2022:

Wir konnten zwischenzeitlich einen Projektentwickler finden, der sich im Augenblick mit den finanziellen, erschließungstechnischen und rechtlichen Grundlagen beschäftigt, die bei der Vergabe, dem zeitlichen Ablauf und der Wahl der passenden Gesellschaftsformen von Bedeutung sind. Hier ist ja vieles denkbar, so etwa auch, dass sich Baugenossenschaften einbringen oder die Gemeinde im Besitz eines Teils der Grundstücke bleibt. Voraussichtlich wird es in einer Gemeinderatssitzung im April hierzu einen ausführlichen Bericht geben, sodass der weitere Zeitplan beschlossen werden kann.

Im Anschluss wird dann auch die Bürgerschaft breiter eingebunden und am Verfahren beteiligt werden.

Insgesamt ist das Projekt für die Gemeinde sehr wichtig, weil es uns die Möglichkeit schafft, bezahlbaren Wohnraum in einer Region zu schaffen, die beim Thema Wohnen immer hochpreisiger wird.

Zugleich können ökologisch und sozial nachhaltige, moderne Wohnformen realisiert werden.

Hierin liegt eine große Chance, die wir ergreifen sollten.

Dezember 2021 Artenschutz:

  • Die erste Beauftragung im Bereich Artenschutz an das Büro faktorgrün aus Freiburg ist erfolgt. Im Jahr 2021 werden die Mitarbeiter von faktorgrün einige Untersuchungen auf dem Gelände unternehmen, um einen abschließenden Bericht (siehe unten) zum Thema Artenschutz vorlegen zu können. Parallel dazu laufen weitere Gespräche und Angebotsaufforderungen mit Fachplanungsbüros.

Juli 2021 Beauftragung Wick und Partner:

  • In der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Wettbewerbsgewinner Wick + Partner aus Stuttgart und Fromm Landschaftsarchitekten mit der Erstellung des Bebauungsplan Gaisbühl I zu beauftragen. Gaisbühl I erstreckt sich über den ersten Bauabschnitt des Wettbewerbsgebiets. Vorab soll ein Städtebaulicher Entwurf mit Wick + Partner ausgearbeitet werden, hier sollen die Rahmenbedingungen des neuen Baugebiets gefasst werden. Derzeit laufen die Abstimmungen zwischen Gemeinde und Stadtplanungsbüro über die Entwicklung des Städtebaulichen Entwurfs.

2020 Wettbewerb:

  • Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung eines neuen Wohnquartiers auf dem Festland der Gemeinde Reichenau südlich des Zentrums für Psychiatrie. Da die Baumöglichkeiten auf der Insel sehr begrenzt sind, soll die hier geplante Wohnbebauung in erster Linie für den verdichteten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden insbesondere auch im Bereich des bezahlbaren Wohnens. Aufgrund der landschaftlichen Lage am Naturschutzgebiet „Wollmatinger Ried“ sind besondere Anforderungen an die landschaftliche Einbindung und Gestaltung gestellt.

Anbei finden Sie die Pläne des Gewinnerentwurfs zum Städtebaulichen Wettbewerb Lindenbühl-West sowie die Gutachten.