Bodenrichtwerte

Übersicht über die Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Reichenau ist zuständig für die Festlegung der Bodenrichtwerte sowie für die Ermittlung von Verkehrswertgutachten.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb einer Zone, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstückfläche eines Grundstücks und wird alle zwei Jahre neu festgesetzt.

Die einzelnen Werte wurden aus den Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. Die Erschließungskosten sind in den Richtwerten für Baugebiete enthalten. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, dass das einzelne Grundstück unbebaut wäre.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – z.B. Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung bzw. landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen des Verkehrswerts.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden u.a. können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Merkmalen abgeleitet werden.

Bodenrichtwerte ab 2022

Die Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2022 können über den nachfolgenden Link zum landeseinheitlichen Portal BORIS-BW abgerufen werden.

BORIS-BW

Grundsteuererklärung

Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung ab dem 01.07.2022 können über den nachfolgenden Link abgerufen werden.

Grundsteuer-BW







Bodenrichtwerte zum Herunterladen

Die Bodenrichtwerte sind in Zonen eingeteilt. Die einzelnen Zonen können Sie dem beigefügten Lageplan entnehmen.