Dienstleistung

Dorfhelferinnenstation

Die Dorfhelferin kommt in Familien, wenn ein oder mehrere Kinder unter 12 bzw. 14 Jahren (abhängig von den jeweiligen Satzungsregelungen der Krankenkassen) im Haushalt leben und der haushaltführende Teil der Familie ausfällt, z.B.
  • wenn bei einer Schwangerschaft Risiken auftreten oder nach der Entbindung
  • wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den Haushalt zeitweise nicht weiterführen können
  • wenn Sie an einer Reha-Maßnahme bzw. einer Kur teilnehmen oder sich im Krankenhaus befinden
  • wenn Sie aufgrund von körperlicher oder seelischer Überforderung vorübergehend Entlastung benötigen

In landwirtschaftlichen Betrieben hilft die Dorfhelferin auch wenn keine Kinder im Haushalt sind. Hier geht es um die Weiterführung des Betriebes.


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Mitarbeiter
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Zugehörigkeit zu