Dienstleistung

Vermietung von gemeindlichen Veranstaltungsräumen

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf
Die schriftliche Anmeldung von Einzelveranstaltungen kann frühestens 12 Monate und soll spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Gemeinde erfolgen.

Beim zeitlichen Zusammentreffen von Einzelveranstaltungen, erfolgt die Zusage nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung.
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Kosten/Leistung
Die Überlassung der gemeindlichen Räume ist grundsätzlich entgeltpflichtig.

Das Benutzungsentgelt richtet sich nach der Benutzungsordnung für gemeindliche Räume.
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Satzung
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Zugehörigkeit zu