Fundsachen
Bei der Abholung eines Fundgegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen. Zudem ist der verlorengegangene Gegenstand genau zu beschreiben, ggf. dessen Inhalt sowie Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Bei Fundrädern bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Sofern Ausweispapiere, Führerscheine oder ähnliche Dokumente aufgefunden und hier abgegeben werden, benachrichtigen wir automatisch den Inhaber oder dessen Wohnsitzgemeinde.
Bitte bringen Sie bei verloren gegangenen Schlüsseln ein Schlüsselduplikat mit, damit geprüft werden kann, ob der Fundgegenstand identisch ist.
Das Fundbüro ist verpflichtet, abgegebene Fundsachen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monate zu verwahren.
Es sind die anfallenden Gebühren und etwaige sonstige Kosten zu begleichen. Die Mindestgebühr beträgt 5,00 Euro.