Kurtaxe bezahlen
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.
-
Steuern und Abgaben
Kurtaxepflichtig sind Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten und die die Möglichkeit haben, die Einrichtungen und Veranstaltungen zu nutzen.
Ausgenommen sind Einwohner, es sei denn Sie haben in der Gemeinde nur eine Zweitwohnung.
Ausgenommen sind Einwohner, es sei denn Sie haben in der Gemeinde nur eine Zweitwohnung.
Die Kurtaxe für Gäste erhebt der Betreiber der Unterkunft. Sie richtet sich nach der Anzahl Ihrer Aufenthaltstage in der Gemeinde. Sie erhalten hierfür in dem Zeitraum die VHB-Gästekarte und können die Vorteile genießen.
Die pauschale Saisonkurtaxe von Zweitwohnungsinhabern wird im Rahmen der Zweitwohnungssteuererhebung entsprechend mit erhoben. Sie erhalten einen gemeinsamen Abgabenbescheid von der Gemeinde.
Die pauschale Saisonkurtaxe von Zweitwohnungsinhabern wird im Rahmen der Zweitwohnungssteuererhebung entsprechend mit erhoben. Sie erhalten einen gemeinsamen Abgabenbescheid von der Gemeinde.
Die Kurtaxe beträgt
Die pauschale Saisonkurtaxe beträgt
- in der Hauptsaison (01.04.-31.10.) je Person/Tag 2,00 Euro
- in der Nebensaison (01.11.-31.03.) je Person/Tag 0,80 Euro
Die pauschale Saisonkurtaxe beträgt
- für Einzimmerwohnungen 90,00 Euro
- für Mehrzimmerwohnungen 135,00 Euro
- für Dauercamper 90,00 Euro