Dienstleistung

Zweitwohnungssteuer zahlen

Wer in der Gemeinde eine Zweiwohnung bezieht, ist je nach Sachverhalt zweitwohnungssteuerpflichtig.

Dies gilt auch für Dauercamper auf den Campingplätzen Willam und Sandseele. Auch dies wird als Zweitwohnung angesehen.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie haben

  • im Gemeindegebiet eine Wohnung gekauft oder gemietet und
  • eine Hauptwohnung innerhalb oder außerhalb der Gemeinde oder
  • einen Dauerplatz auf dem Campingplatz Willam oder Sandseele
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Verfahrensablauf

Innerhalb eines Monats nach Bezug der Wohnung haben Sie die Zweitwohnung der Gemeinde anzuzeigen. Damit ist nicht die melderechtliche Anmeldung gemeint. Die Gemeinde hat zur Anzeige ein Formular, dass Sie entsprechend nutzen können.

Dauercamper werden von den Campingplätzen an die Gemeinde gemeldet.

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Erforderliche Unterlagen

Alle erforderlichen Angaben können im Formular gemacht werden. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erforderlich

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Frist/Dauer

Die Zweitwohnungssteuer ist jährlich zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Steuer richtet sich nach jährlichen Mietaufwand. Bei Wohnungseigentümern richtet sie sich nach der ortüblichen Vergleichsmiete.

Der Steuersatz beträgt aktuell 20 v.H

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Wer eine Zweitwohnung in der Gemeinde hat, ist auch kurtaxepflichtig.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu