UNESCO-Welterbe

historisch & modern

Am 30. November 2000 wurde die Klosterinsel Reichenau als Kulturlandschaft, die ein herausragendes Zeugnis von der religiösen und kulturellen Rolle eines großen Benediktinerklosters im Mittelalter ablegt, in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen.

Anschauliche Beispiele der klösterlichen Architektur vom 9. bis 11. Jahrhundert bieten die gut erhaltenen Kirchen, die sorgfältig restaurierten Wandmalereien zeigen die Reichenau als künstlerisches Zentrum mit großer Bedeutung für die europäische Kunstgeschichte des 10. und 11. Jahrhunderts. Das Bild der Insel, der Landschaft sowie die Wirtschaftsstruktur hat die klösterliche Zeit nachhaltig und bis heute ablesbar geprägt. Die Einzigartigkeit der Klosterinsel Reichenau besteht darin, dass sie in ihrer überlieferten Gestalt nördlich der Alpen exemplarisch ihre über 1000-jährige Geschichte veranschaulicht und sich religiöse und landwirtschaftliche Traditionen bis heute lebendig erhielten.

1972 hat die UNESCO die „Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet. Über 180 Staaten sind dem Übereinkommen inzwischen beigetreten. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Die Konvention legt den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes, das einen „außergewöhnlichen universellen Wert“ besitzt, in die Obhut der gesamten Menschheit. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich jedes Land, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.

Die Stiftung Welterbestätte setzt sich für den Erhalt der UNESCO Welterbestätte Insel Reichenau ein.

Fragen rund um die Welterbestätte

Die Insel Reichenau ist seit dem Jahr 2000 UNESCO Welterbestätte.
Die Stiftung Welterbestätte setzt sich für den Erhalt des einmaligen Charakters der Klosterinsel Reichenau ein.