Jahrhundertelang gehörte dem Kloster Reichenau die Fischerei am Untersee, sowohl die Deutschen wie auch die Schweizer Fischer, erst als das Kloster aufgelöst wurde, wurde die Oberhoheit hierfür an das Land Baden übergeben. Ab dem Jahr 1979 war der Kanton Thurgau für die Schweizer Fischer zuständig. Auf dem Untersee durften die Deutschen wie auch die Schweizer Fischer bis jeweils an das andere Ufer fischen. Nur der Gnadensee ist hierbei ausgenommen, hier dürfen nur die Fischer von der Reichenau, Allensbach und Markelfingen fischen. Aktuell gibt es auf der Reichenau circa 20 Berufsfischer. Welche vor allem Felchen, Kretzer, Hechte und Forellen am Untersee fangen.