Gemeinderatssitzung
Mo, 26. April 2021
ab 18:00
Uhr
Nach § 1c Abs. 2 Nr. 2 CoronaVO ist der Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4 während der Ausgangsbeschränkung von 20.00 bis 05.00 Uhr gestattet. Dies bedeutet, dass Personen die an einer Sitzung politischer Gremien teilnehmen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind. Dies gilt auch für die Zuschauer der Sitzung.