Ansprechpartner
Thema | Ansprechpartner | Kontaktdaten |
Allgemeine Fragen zum Coronavirus | Hotline Landesgesundheitsamt | 0711 904 - 39555 |
Allgemeine Fragen zum Coronavirus | Hotline Bundesgesundheitsministerium | 030 346465100 |
Wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus | Hotline Bundeswirtschaftsministerium | 030 186151515 |
Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber | Bundesagentur für Arbeit | 0800 4 555520 |
Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer | Bundesagentur für Arbeit | 0800 4 555500 |
Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen | Wirtschaftsförderung der L-Bank Baden-Württemberg | 0711 122 - 2345 |
Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen | KfW-Bank | 0800 539 9001 |
Steuerliche Fragen
Die steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen sollen voraussichtlich ab Donnerstag, 19. März 2020 gelten. Die genauen Regelungen werden dann auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Dabei handelt es sich derzeit um folgende Maßnahmen:
- Gewährung von Stundungen ohne strenge Anforderungen, Verzicht auf Verzinsung.
- schnelle und unkomplizierte Anpassung von Vorauszahlungen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen bis 31.12.2020, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Corona-Virus besteht.
Homepage Bundesministerium der Finanzen
Homepage Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg