Verlängerung des Verbots von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern


Aufgrund der weiterhin angespannten Niedrigwassersituation hat das Landratsamt Konstanz die Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen verlängert. Betroffen sind Bäche, Flüsse, Teiche und sonstige oberirdische Gewässer im Landkreis Konstanz.

Damit ist es weiterhin untersagt, Wasser aus diesen Gewässern zu entnehmen. Dies gilt sowohl für Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für bereits genehmigte Wasserentnahmen, insbesondere zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Ausgenommen bleiben das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Das Verbot gilt nun bis einschließlich 15. Oktober 2026. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Konstanz unter www.lrakn.de/bekanntmachungen einsehbar.