ERINNERUNG: Fragebogen zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels in Konstanz, Allensbach und Reichenau


Die Befragungsunterlagen wurden an 4.000 zufällig ausgewählte Haushalte am 01. Juli 2025 verschickt. Leider fehlen bis zum heutigen Tage noch viele Antworten. Ohne ausreichende Datengrundlage ist die Erstellung nicht möglich. Sofern Sie Ihre Antwort noch nicht abgegeben haben, bitten wir Sie die Befragungsunterlagen bis zum 04. August 2025 abzugeben.

WICHTIG: Antworten zu Mietspiegelbefragungen sind per Gesetz verpflichtend (Mietspiegelreformgesetz)! Die Nichtbeantwortung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis

Der Bürgermeister der Gemeinde Reichenau

Dr. Wolfgang Zoll