Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Reichenau für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Bekanntmachung
16.05.2023
Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist bis einschließlich 01.06.2023 kann schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Reichenau, Münsterplatz 2, 78479 Reichenau, Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG (Gerichtsverfassungs- gesetz) entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Reichenau, 16. Mai 2023
Bürgermeisteramt
gez. Dr. Wolfgang Zoll
Bürgermeister