Waldbrandgefahr


Die Vegetation ist durch Sonneneinstrahlungen und Wind so sehr ausgetrocknet, dass sich kleine Feuer rasch zu einem Flächenbrand ausbreiten können.

Nach dem Landeswaldgesetz besteht von März bis einschließlich Oktober ein generelles Rauchverbot bzw. ein Verbot von offenem Feuer im Wald. Feuer darf allenfalls an dafür vorgesehenen Feuerstellen entzündet werden und muss jederzeit beaufsichtigt, unter Kontrolle gehalten und am Schluss vollständig gelöscht werden. Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen ist davon auszugehen, dass die Gefährdung noch längere Zeit andauert.

Wir bitten um entsprechende Rücksichtnahme, sodass Brände vermieden werden können.