Elektroschrott- und Kühlgeräteabfuhr am 22.07.2022


Die Entsorgungsscheckkarte muss spätestens am 15.07.2022 bei der Gemeinde Reichenau eingegangen sein. Scheckkarten, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können bei der Abholung nicht berücksichtigt werden. Bitte schreiben sie auf die Scheckkarte möglichst genau, was abgeholt werden soll und stellen sie das Abfallgut rechtzeitig (Vortag) für die Abfuhr bereit.

Elektroschrott umfasst alle im Haushalt gebräuchlichen Geräte mit elektronischen Teilen.

  • Großgeräte: z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Wäscheschleuder, Wäschetrockner, Elektroherd, Mikrowelle usw.
  • Kleingeräte: z.B. Küchenmaschinen, Wärmeplatten, Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Eierkocher, Nähmaschinen, Staubsauger, Rasierapparate, Videorecorder, Drucker, usw.
  • Bildschirmgeräte: z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, usw.

Leuchtstoffröhren, LED-Leuchtkörper, Glühbirnen und Energiesparleuchten gehören nicht zum Elektronikschrott. Es handelt sich hierbei um Problemmüll.