Für die kommunalen Kindertageseinrichtungen gibt es eine zentrale Kita-Vormerkung. Hier können Sie Ihr Kind online für einen Platz in der Kinderkrippe Lindenbühl oder einer Kindertagesstätte vormerken. Für eine Aufnahme in einer kommunalen Kindertageseinrichtung muss der erste Wohnsitz der Familie in Reichenau liegen.
Wer einen Betreuungsplatz benötigt muss sich bis zum Stichtag 01. März des kommenden Kindergartenjahres, in dem der Platz benötigt wird, online eintragen. Das Datum der Vormerkung spielt bei der Platzvergabe keine Rolle. Über die zu vergebenen Plätze entscheidet die Gemeindeverwaltung und die vier Einrichtungsleitungen. Die Zu- und Absagen werden Mitte März per E-Mail verschickt. Zu späte Vormerkungen können erst in einem späteren Vergabe-Durchgang berücksichtigt werden.
Ein Kindergartenjahr beginnt im September.
Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist der Stichtag vorbei. Der nächste Stichtag ist der 01. März 2024 für das Kindergartenjahr 2024/25.
Über folgenden Button gelangen Sie zur zentralen Kita-Vormerkung.
Bei Fragen zur zentralen Kita-Vormerkung oder einem Kindergartenplatz können Sie eine Mail an kita-vormerkung(at)reichenau.de senden.
Plätze für die Kinderkrippe der evangelischen Kirchengemeinde werden direkt über die Einrichtung vergeben. Für die ev. Kinderkrippe muss keine Kita-Vormerkung ausgefüllt werden.
Kinderkrippe der evangelischen Kirchengemeinde
78479 Reichenau
Online-Portal Zentrale Vormerkung / Vergabekriterien
- Wohnort Reichenau
- Alleinerziehend mit Beschäftigung
-
Alter des Kindes:
- Krippe: jüngere vor älteren Kinder
- KiTa: ältere vor jüngeren Kinder
- Es können weitere, trägerspezifische Kriterien zum Einsatz kommen.