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Neuer Personalausweis ab 01. November 2010
Ab dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt und an Automaten. Die Neuerungen auf einen Blick:
* Scheckkartenformat
* Online-Ausweisfunktion
* Unterschriftsfunktion
* freiwillige Abgabe der Fingerabdrücke
* biometrisches Passbild wie beim Reisepass
* vorgesehener Preis 28,80 €, unter 24 Jahren 22,80 €
* 1. Personalausweis nicht mehr kostenlos
* alter Personalausweis bleibt gültig, vorzeitiger Umtausch jedoch möglich
Online-Ausweisfunktion
Die neue eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich in der Online-Welt und an Automaten auszuweisen. Auch ohne persönlich vor Ort zu sein, können Sie sich durch diese Funktion zusammen mit einer 6-stelligen geheimen PIN überall und jederzeit im Sinne von „das bin ich“ ausweisen.
Vorbereitete Unterschriftsfunktion
Die Unterschriftsfunktion dient dazu, digital vorliegende Verträge oder Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen - im Sinne von „das habe ich unterschrieben“. Gleiches gilt für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden. Die Unterschriftsfunktion ist von der Ausweisbehörde allerdings nur vorbereitet. Für die Nutzung muss zunächst ein Signaturzertifikat über einen Signaturanbieter erworben und auf den Ausweis geladen werden.
Sicherheit
Der neue Personalausweis verfügt über einen Chip in dem die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt sind. Zusätzlich können Sie freiwillig ihre Fingerabdrücke abgeben und erhöhen somit bei Diebstahl oder Verlust den Schutz vor Missbrauch, da die Kombination aus Lichtbild und Fingerabdrücken eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis ermöglichen.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Wendt vom Passamt im Rathaus Zimmer 6, telefonisch unter 07534 801-34 oder per E-Mail unter wendt@reichenau.de zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter http://www.personalausweisportal.de/cln_155/DE/Intro/meine-wichtigste-karte_node.html
Bebauungsplan "Seestraße" liegt förmlich ausIm Januar 2008 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Seestraße“ gefasst.
Der Vorentwurf wurde im November desselben Jahres beschlossen und wurde öffentlich zugänglich gemacht.
Gleichzeitig wurden die Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange zu der Planung angehört.
Alle dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden aufbereitet und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Daneben mussten grundsätzlich Fragen, wie Gebietstypisierung, zulässige Grundfläche, Art der Ausweisung von Grünflächen und weitere Details geklärt werden.
In 2 Sitzungen hat der Gemeinderat über all diese Dinge beraten, den Plan gebilligt und den Auslegungsbeschluss herbei geführt.
In die nun ausgelegt Planung sind alle diese beschlossenen Punkte eingeflossen.
Die förmliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rathaus Reichenau, Zimmer Nr. 4 im EG in der Zeit vom 02. August bis einschließlich 01. September 2010. Auf die amtliche Bekanntmachung im Mitteilungs- und Amtsblatt vom 22.07.2010 wird ausdrücklich verwiesen.
Hier können Sie die Pläne und weitere Unterlagen öffnen:
Seestraße-Ost
Seestraße-West
Textteile des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Falls Sie Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an Herrn Michael Lieske wenden unter der Tel.-Nr. 07534/801-33 oder persönlich im Rathaus in Zimmer 5.
Bebauungsplan "Mittelzeller Straße II und Untere Rheinstraße" in KraftNach einem langen Verfahren wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 12. April 2010 nach der Abarbeitung der Stellungnahmen zu der letzten förmlichen Auslegung der Schlusspunkt gesetzt und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung vom 15. April 2010 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Den Planteil finden Sie als PDF-Datei hier.
Textteile Dr. Wolfgang Zoll hat sein Amt als Bürgermeister angetretenDer neue Bürgermeister von Reichenau Dr. Wolfgang Zoll hat am 01. Februar 2010 sein Amt angetreten.
Am gleichen Tag wurde Herr Dr. Zoll in öffentlicher Sitzung vom stellvertretenden Bürgermeister Gemeinderat Armin Okle in Anwesenheit von Herrn Frank Hämmerle als Landrat, zahlreicher Bürger und Mitarbeiter förmlich vereidigt und verpflichtet.
Die Webcam liefert wieder Bilder!Das Problem konnte zwischenzeitlich gelöst werden.
Erstaunlich viele Anrufe haben uns gezeigt, dass zahlreiche Nutzer regelmäßig die aktuellen Bilder von der Insel anschauen möchten. WebcamLeider liefert die Webcam auf unserer Homepage zur Zeit keine aktuellen Bilder.
Das Problem hängt mit dem zwangsweisen Serverwechsel zusammen. Wir sind darum bemüht, Ihnen möglichst bald wieder neue Bilder von der Insel zur Verfügung stellen zu können. Zweite Auslegung Bebauungsplan "Mittelzeller Straße II und Untere Rheinstraße"In der öffentlichen Sitzung am 16.11.2009 hat der Gemeinderat über die Ausweitung des Plangebietes entlang der Mittelzeller Straße nach Norden beschlossen. Ausserdem wurden weitere Änderungen sowie der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt, so dass nun die zweite förmlliche Auslegung der Planung im Rathaus (Zimmer 4 im EG) ab 30.11.2009 erfolgen kann. Vergleichen Sie hierzu die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungs- und Amtsblatt vom 19.11.2009.
Klicken Sie hier, wenn Sie die Bebauungsplanung sehen möchten. Hinweis: Den Plan finden Sie auf Seite 4.
An dieser Stellen erfahren Sie mehr über den Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne wenden an
Michael Lieske im Rathaus Zimmer 5, 07534/801 oder per Mail mit der Adresse lieske@reichenau.de
Dr. Wolfgang Zoll zum neuen Bürgermeister gewählt
Bei der Wahl des Bürgermeisters am 25. Oktober 2009 wurde Herr Dr. Wolfgang Zoll im ersten Wahlgang zum Bürgermeister der Gemeinde Reichenau gewählt.
Viele Reichenauerinnen und Reichenauer versammelten sich am Sonntagabend auf dem Rathausvorplatz und warteten auf das Wahlergebnis, in dem Herr Dr. Zoll mit 65,5 % der gültigen Stimmen als gewählt hervorging.
Der Gemeinderat, der Gemeindewahlausschuss und die Verwaltung möchten Herrn Dr. Zoll herzlich zu diesem Wahlsieg gratulieren und freuen sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Wir möchten Herrn Bürgermeister Steffens für die in 16 Jahren Amtszeit geleistete Arbeit danken und ihm und seiner Familie für die Zukunft alles Gute wünschen.
Der Dank sei ebenfalls gerichtet an
- den Männergesangverein Badenia für die jeweilige musikalische Umrahmung und
- der Freiwilligen Feuerwehr für die Stellung des Baumes auf dem Rathausvorplatz.
Zuletzt ist auch zu danken den Wahlhelfern und allen, die zum guten Gelingen des Empfangs nach der Bekantgabe des Wahlergebnisses beigetragen haben.
Armin Okle Ralf Blum Erster Stellv. Bürgermeister Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung "Göldern-Ost"Der Gemeinderat hat am 27.07.2009 den Aufstellungsbeschluss herbeigeführt und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
In der Zeit vom 17.08. bis einschl. 16.09.2009 findet im Rathaus, Zimmer Nr. 4 diese Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Einern Teil der Unterlagen können Sie aber auch hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Für Fragen steht Ihnen Herr Michael Lieske im Rathaus, Zimmer Nr. 5, unter der Telefonnummer 07534/801-33 oder per E-mail mit der Adresse "Lieske@Reichenau.de" gerne zur Verfügung.
Gestaltungsplan Textteile Scopingpapier Bundestagswahl 2009
Die Landeszentrale für politische Bildung hat ein Internetportal zur Bundestagswahl 2009 erstellt .
Das Portal bietet Informationen zu Aufgaben und Aufbau des Bundestages, zu Rechten und Pflichten von Abgeordneten, zur Stellung der Parteien und zum Wahlsystem. Ein Abschnitt über Baden-Württemberg stellt die Landeslisten der Parteien und die baden-württembergischen Spitzenkandidaten vor. Ein statistischer Teil enthält die Ergebnisse der vergangenen Wahlen. Hinweise auf aktuelle Publikationen und weiterführende Links runden das Angebot ab.
Hier der Link für das Bundestagswahl-Portal: www.bundestagswahl-bw.de
Arbeiten zur Offenlegung des Adelheider Bachs beginnenDer Gemeinderat hat sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Ersatzmaßnahme im Zusammenhang mit der der B33 neu befasst und der Offenlegung zugestimmt. Mit einem kleinen Teil ist die Gemarkung Reichenau davon betroffen.
Wir möchten hiermit über die bevorstehende Realisierung der geplanten Offenlegung des Adelheider Baches im Gewann 'Nonnenwiesen' informieren. Die Bachtrasse wird gemäß der genehmigten Planunterlage vom Nov. 2007 umgesetzt.
Eine Abstimmung vor Ort mit Vertretern des Klosters, der Forstverwaltung und des Landratsamtes sowie mit Herrn Kiechle, der den Gewässerentwicklungsplan erstellt hat, wurde bereits 2007 durchgeführt.
Am Dienstag, den 24.3.2009 wurde die neue Bachtrasse vor Ort ausgepflockt. In den darauffolgenden Tagen wird die Firma Joos aus Böhringen die Erdarbeiten für das neue Bachbett durchführen. Der genaue Baubeginn wird uns noch mitgeteilt. Bebauungsplan "Seestraße"Noch Ende des vergangenen Jahres wurde vom Gemeinderat der Vorentwurf beraten und die weiteren Verfahrensschritte beschlossen.
So liegt der Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 07. Januar bis einschließlich 06. Februar 2009 im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können abgegeben werden. Maßgebend ist die öffentliche Bekantmachung vom 11.12.2008 im Mitteilungs- und Amtsblatt.
Sie können sich an dieser Stelle die Pläne und die Textteile des Entwurfs ansehen, gegebenenfalls auch herunterladen und ausdrucken.
Für Fragen steht Ihnen Herr Michael Lieske im Rathaus (Zi. 5), telefonisch unter 07534/801-33 oder per E-Mail (Lieske@Reichenau.de) gerne zur Verfügung.
Plan Seestraße-Ost Plan Seestraße-West Textteile mit Begründung, Planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften
Scopingpapier (Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan)
Bebauungsplan "Mittelzeller Straße II und Untere Rheinstraße"Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung gebilligt und die förmliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Planunterlagen liegen mit den dazugehörenden Textteilen förmlich zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rathaus in Zimmer 4 aus. Vergleichen Sie hierzu auch die Amtliche Bekanntmachung im Mitteilungs- und Amtsblatt vom 30.10.2008.Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michael Lieske in Zimmer 5, Tel. 07534/801-33 oder per Mail mit der Adresse "Lieske@Reichenau.de".Sie können die Unterlagen auch an dieser Stelle einsehen. Klicken Sie hier.
Zum Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan. Mössinger Blühmischungen auch auf der Insel Reichenau ein ErfolgZwischenzeitlich erhalten die Gemeindeverwaltung und der Bauhof von Einwohnern und Gästen viel Lob für die Anlage der Blumenwiesen im Klostergarten und des Rondells an der Kreuzung Pirminstraße / Oberzeller Straße.
An dieser Stelle möchten wir uns auch bei der Stadt Mössingen für die Unterstützung bei der Anlegung der Blumenwiesen bedanken, namentlich bei Herrn Bürgermeister Fifka und Herrn Felger, dem Leiter der Stadtgärtnerei, der die Blühmischungen individuell kreiert.
Erstmals Demografiespiegel für Reichenau!Ab sofort steht auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg mit dem sogenannten Demografiespiegel ein neues Instrument zur Analyse des demographischen Wandels in den 1.109 Gemeinden von Baden-Württemberg zur Verfügung. Themen dabei sind:
Schauen Sie einfach mal rein. Klicken Sie dazu HIER!
Formulare auf dieser HomepageZur weiteren Erleichterung für die Mitbürger haben wir die wichtigsten Formulare jetzt auch des Einwohnermeldeamtes als pdf für Sie zur Verfügung gestellt. Sehen Sie einfach nach unter "Gemeinde", "Rathaus","Formulare" und dann "Einwohnermeldeamt" oder folgen Sie diesem LINK.
Neue Verwaltungsgebühren ab 01.01.2008Die Gemeinde Reichenau hat ab dem 01.01.2008 neue Verwaltungsgebühren. Die neuen Gebührensätze können sie hier einsehen. Die Verwaltungsgebührensatzung und viele weitere Gemeindesatzungen finden Sie unter Rechtsvorschriften der Gemeinde. Neues ÖPNV-Angebot zum Fahrplanwechsel am 09. Dezember 2007Zum Fahrplanwechsel wird das neue Bodanrückkonzept verwirklicht mit einem vor allem für die Mitbürger und Gäste der Waldsiedlung völlig neuem und verbessertem ÖPNV-Angebot.
Die Waldsiedlung wird jetzt vornehmlich erschlossen mit einem dichterem Angebot, das mit einem Anrufsammeltaxi bedient wird. Kostenloser Anruf bis spätestens 30 Min. vor Abfahrt unter der Rufnummer 0800-113 86 86!
Erstmals wird die Waldsiedlung auch damit an den Seehas beim Bahnhof Reichenau angebunden, zusätzlich bestehen aber auch Umsteigemöglichkeiten in Wollmatingen auf die Stadtverkehre.
Auch die Insel profitiert vom neuen Fahrplan, weil bisherige Taktlücken geschlossen wurden und weitere Fahrten auch in den Abendstunden ermöglicht wurden.
Hier können Sie die neuen Fahrpläne als pdf aufrufen und bei Bedarf ausdrucken:
Insel Reichenau-Bahnhof-Wollmatingen Waldsiedlung-Bahnhof-Wollmatingen
Neben Herrn Michael Lieske im Rathaus in Zimmer 5, Telefon 07534/801-33 oder E-Mail Lieske@Reichenau.de steht Ihnen auch das ServiceCenter der SüdbadenBus GmbH unter der Rufnummer 07732/9947-24 für Fragen und Anregunmgen zur Verfügung. Planfeststellungsbeschluß zur B33 ist rechtskräftig!Gute Nachrichten gab es am 06.11.2007 aus Freiburg: Auf Grund der Rücknahme der einzigen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß ist dieser jetzt rechtskräftig geworden. Damit könnte theoretisch der Bau der Straße sofort beginnen.
Leider stehen hierfür die finanziellen Mittel noch nicht bereit und deshalb sind alle Kräfte zu bündeln, um dieses Ziel vordringlich zu erreichen.
Planskizze Allensbach-West bis Konstanz (Landeplatz) Bebauungsplanentwurf und örtliche Bauvorschriften "Mittelzeller Straße II und Untere Rheinstraße"Der Gemeinderat hat über den Vorentwurf beschlossen, so dass im Rathaus Reichenau, Münsterplatz 2, im EG Zimmer 4 die Pläne und Textteile im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausliegen und zwar in der Zeit
vom 08. November bis einschl. 07. Dezember 2007.
Dabei besteht Gelegenheit zur Erörterung der Planung, hierfür steht Ihnen Herr Michael Lieske in Zimmer 5 zur Verfügung.
Vergleichen Sie hierzu auch die amtgliche Bekanntmachung im Mitteilungs- und Amtsblatt vom 31.10.2007.
Die Unterlagen des Vorentwurfs als pdf können Sie an dieser Stelle aber auch einsehen und bei Bedarf herunterladen.
1. Abgrenzungslageplan, 2. Rechtsplan, 3. Begründung, 4.Planunsrechtliche Festsetzungen, 5. Örtliche Bauvorschriften, 6. Umweltbericht mit inegriertem Grünordnungsplan -Scopingpapier-
Fragen beantwortet Ihnen Herr Lieske vom Hauptamt gerne auch unter der Telefonnummer 07534/801-33 oder unter Lieske@Reichenau.de
Bebauungsplan Abtswiese als Satzung beschlossenAm 30. Juli 2007 konnte der Gemeinderat den Bebauungsplan Abtswiese nach einem langen Verfahren als Satzung beschließen.
Für eventuelle Bauinteressenten sind die wichtigsten Unterlagen als pdf eingestellt. Sie können Sie aufrufen und anschauen und bei Bedarf ausdrucken.
1. Rechtsplan 2. Planungsrechtliche Festsetzungen 3. Örtliche Bauvorschriften Schon gewusst? Rauchverbot für Kinder und JugendlicheBislang kaum beachtet, wird zum 1. September 2007 das Jugendschutzgesetz geändert: Für das Rauchen wird ab diesem Zeitpunkt "frei ab 16“ nicht mehr gelten. Die Abgabe von Tabakprodukten an unter 18-jährige ist dann genauso wenig erlaubt wie deren Konsum durch Minderjährige in der Öffentlichkeit. Der Verkauf an Zigarettenautomaten wurde bereits eingeschränkt.
Nach Inkrafttreten des Landesnichtraucherschutzgesetzes am 01.08.2007 wird der Nichtraucherschutz nun auch durch den Bund weiter voran getrieben. Ab dem 01.09.2007 ist der Erwerb und Verzehr von Tabakwaren durch Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht mehr erlaubt, da das Jugendschutzgesetz entsprechend geändert wurde. Diese Änderung des Jugendschutzgesetztes erfolgte durch die Verabschiedung des Einführungsgesetztes zum Bundesnichtraucherschutzgesetztes (EGBNichtrSchG), durch welches im § 10 des Jugendschutzgesetzes einfach die Worte „unter 16 Jahren" gestrichen wird. Bislang galt:
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Wenn die Einschränkung unter 16 Jahren wegfällt, wird das Rauchen für alle Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahren) verboten.
Mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wird ab dem 1. September 2007 außerdem in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, einschließlich aller Verfassungsorgane und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Personenbahnhöfen das Rauchen grundsätzlich verboten, wenn es keine Möglichkeit für einen separaten Raucherraum gibt. Gelber Sack-auf richtiges Befüllen achten!Es gibt wohl kaum ein komplizierteres Gebiet als die Mülltrennung. Ständig gibt es neue Gesetze und damit verbundene Veränderungen.
Die Gemeinde wurde vom Entsorgungsunternehmen dazu angehalten, die Bürger aufzurufen, besser auf die richtige Befüllung der Gelben Säcke zu achten, da diese gleichermaßen vom Dualen System dazu aufgerufen worden sind. Aus aktuellem Anlass haben wir hier alle nötigen Informationen zusammen getragen. In den kommenden Wochen werden alle Haushalte ein Infoblatt erhalten. Planfeststellungsbeschluss B33Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des festgestellten Plans liegen zwei Wochen, und zwar
von Mittwoch, dem 28.03.2007 bis einschließlich Dienstag, dem 10.04.2007im Rathaus Reichenau, Münsterplatz 2, 78479 Reichenau, Zimmer 4 während der Öffnungszeiten aus.
Den Beschluss als pdf-Datei mit ca. 400 Seiten können Sie auch an dieser Stelle einsehen.
Planfesstellungsbeschluss Planfeststellungsbeschluss für die B33Am 13.03.2007 konnte Regierungspräsident Dr. Ungern von Sternberg im Landratsamt Konstanz den Vertretern von Allensbach, Konstanz und Reichenau den Planfeststellungeschluss für den Bau der B33 zwischen Allensbach-West bis Landeplatz Konstanz übergeben. Dies ist eine Meilenstein in der seit 1969 andauernden Planungsphase.
Voraussichtlich Anfang April wird nach einer amtlichen Bekanntmachung das Werk auch im Rathaus Reichenau offengelegt. Wenn möglich werden wir dann auch an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlichen. Planfeststellungsverfahren B33 und Westtangente WollmatingenDas Regierungspräsidium Freiburg hat zur Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens die nach den Erörterungsterminen geänderten Planunterlagen übersandt.
Ebenso hat die Gemeinde die Unterlagen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die L221 (Westtangente Wollmatingen) erhalten.
Zu beiden Planungen muß die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben.
Daneben liegen die umfangreichen Planunterlagen aber auch öffentlich bis einschließlich 27.10.2006 aus und zwar im Zimmer 4 des Rathauses Reichenau zu den üblichen Dienstzeiten. Bei Fragen können Sie sich gerne wenden an Herrn Michael Lieske in Zimmer 5.
Waldsiedlung
DB-Brücke
Vollanschluss Reichenau Insel (nicht mehr aktuell)
Westtangente Plan 1 (Südlicher Teil)
Westtangente Plan 2 (Nördlicher Teil)
Bürgermeisteramt Reichenau| Öffnungszeiten: | Montag- Freitag: | 08:00- 12:00 Uhr | | | Donnerstag: | 16:00- 17:30 Uhr | | Telefonzentrale: | 07534/ 801-0 | | | Telefax: | 07534/ 801-41 | | | Email: | rathaus@reichenau.de | | Kontaktformular Rathaus
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